NS-Opfer der Familie Holm

„Von den Nazis ermordet …“

Hans Holm wurde als fünftes von sieben Kindern seiner Eltern in Wandsbek geboren. Er lernte wie sein Vater das Tischlerhandwerk.

Sein Vater war alkoholabhängig und es ist zu vermuten, dass die Kindheit von Hans deswegen oft nicht allzu unbeschwert verlaufen ist.

Hans ca. 1940
      Hans ca. 1940

Als er sechzehn Jahre alt war, brach der 1. WK aus. Die Wehrpflicht begann damals mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Er dürfte somit im Oktober 1916 als Soldat zum Kriegsdienst eingezogen worden sein. Die Vereidigung erfolgte nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche in den Kirchen mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone.

Während seines Kriegsdienstes soll er von einem herabfallenden Schlagbaum am Kopf verletzt worden sein. Außerdem erkrankte er an Lungentuberkulose.

Nach dem Krieg heiratete er um 1924 in Wandsbek. Seine Ehefrau Hella gebar 1926 den Sohn Hans Wilhelm, der jedoch bereits am 20.12.1928 im Krankenhaus Hamburg-St.Georg verstarb.

Kurz darauf wurde seine Tochter Ruth geboren.

Die Familie wohnte später (1935) in der Hammer Straße 44a Haus 3 in Hamburg-Eilbek.

Während des 2. WK wurde Hamburg durch die Alliierten 1943 mehrfach bombardiert. Anlässlich eines dieser fürchterlichen Angriffe verlor Hans die Nerven und rannte nur spärlich bekleidet über die Bahngleise davon. Er wurde aufgegriffen und in die Psychiatrie des Krankenhauses in Hamburg-Ochsenzoll (damals Irrenhaus Langenhorn) eingeliefert. Von dort wurde er mit einem Transport in die Tötungsanstalt Meseritz-Obrawalde im damaligen Posen (im heutigen Polen ca. 70 km östlich von Frankfurt/Oder) deportiert.

Er wurde wie dort üblich wohl mit dem Medikament „Luminol“ umgebracht. Als Todesursache dürfte „Lungenentzündung“ angegeben worden sein.

Seine Mutter fuhr daraufhin nach Meseritz-Obrawalde, um sich näher zu informieren. Ein Ergebnis ist nicht überliefert.

Zwar war die aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das am 14. Juli 1933 erlassen und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, durchgeführte „Euthanasie“ wegen des wachsenden Unmutes in der Bevölkerung gestoppt worden; das hinderte die psychatrischen Einrichtungen jedoch nicht, das Töten in eigener Regie bis Kriegsende weiterzuführen.